seit 1933
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Die Kfz-Schiedsstelle ist eine freiwillige und branchenspezifische Institution der Organisation des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes für den Verbraucherschutz. Es gibt sie seit 1970.
Die Organisation des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes ist ein freiwilliger Zusammenschluss nahezu aller deutschen Kfz-Innungen, Kfz-Landesverbände, Kfz-Fabrikatsverbände und des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V..
Kunden können ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben bei Serviceleistungen und beim Gebrauchtwagenkauf überprüfen lassen und bekommen berechtigte Ansprüche in der Regel schnell erfüllt. Das Verfahren ist zeitsparend, unbürokratisch und ohne Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses. Nach dem Schiedsspruch steht der Klageweg noch offen. Die Kfz-Betriebe erkennen die Entscheidung der Schiedsstelle in der Regel verbindlich an.
Am Schiedsverfahren nehmen grundsätzlich alle Mitglieder einer Kfz-Innung teil – erkennbar am blau-weißen Meisterschild und einem entsprechenden Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Andernfalls haben Kunden die Möglichkeit, sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes zu wenden.
Die Schlichter werden aktiv, wenn es um Werkstattleistungen und den Gebrauchtwagenkauf geht. Häufige Streitpunkte beim Gebrauchtwagenkauf sind technische Mängel am Fahrzeug, Unfallschäden oder Probleme mit dem Kaufvertrag. In der Werkstatt monieren Kunden in der Regel nicht notwendige oder unsachgemäß ausgeführte Reparaturen, aber auch zu hohe Rechnungen. Ausgeschlossen von der Schlichtung sind Auseinandersetzungen über den Gebrauchtwagenpreis, den Verkauf von Neuwagen und von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Keine Chance haben auch Streitigkeiten, die bereits bei Gericht anhängig sind.
Werden sich Kunde und Kfz-Betrieb nicht einig, kann einer von beiden die Kfz-Schiedsstelle anrufen. Vorausgesetzt, es besteht ein Vertrag zwischen beiden Parteien.
Damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren, sind Fristen einzuhalten: bei Reparaturaufträgen nach Kenntnis des Streits, in Garantiefällen spätestens acht Tage nach Ablauf der Frist, in allen anderen Fällen spätestens nach 13 Monaten seit Übergabe des Fahrzeugs. Mit dem Einreichen des Antrags wird die Verjährung der Ansprüche für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt.
Falls der Betrieb keiner Kfz-Innung angeschlossen ist oder die Zuständigkeit der Kfz-Schiedsstellen aus einem anderen Grund nicht gegeben ist, haben die Kunden die Möglichkeit sich an die gesetzlich anerkannte Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V. zu wenden. Sie stellt sicher, dass es immer die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung gibt, wenn keine der branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstellen weiterhelfen kann.
Mehr Infos unter: https://www.kfz-schiedsstellen.de/
Kraftfahrzeug-Innung Ortenau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wasserstraße 17
77652 Offenburg
Kontakt
Telefon: +49 (0) 781 / 74083
Telefax: +49 (0) 781 / 9368202
E-Mail: info@kfzinnung-ortenau.de