Kraftfahrzeug-Innung

Region Ortenau

seit 1933

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Technische Fahrzeugüberwachung

Anerkennungen technischer/ hoheitlicher Fahrzeuguntersuchungen

Der Kraftfahrzeug-Innung Ortenau ist durch den Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. die Zuständigkeit zur Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten nach § 29 i.V.m. den Anlagen VIII und VIIIc Nr. 1 der Straßenverkehrszulassungordnung (StVZO) übertragen worden.


Für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU/AUK), Sicherheitsprüfungen (SP) und Gasanlagenprüfungen (GAP) müssen Sie als Betrieb/ KFZ-Werkstatt gemäß des Anerkennungsverfahrens nach StVZO bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen Kfz-Werkstatt (zusammengefasst):

  • Antrag auf Anerkennung
  • Persönliche Zuverlässigkeit von Antragsteller und verantwortlicher Person
    (Behördliches Führungszeugnis der Belegart OB, Auszug aus dem Fahreignungsregister (original, nur bei SP/ GAP/ GSP)
  • Kopie der Eintragung in die Handwerksrolle
  • Versicherungsbestätigung für technische Fahrzeugprüfungen nach StVZO und Haftungsfreistellung (original)
  • Erfüllung der Anforderungen der Anlage VIIId StVZO, z.B. Ausstattung und bauliche Anforderungen
  • Dokumentation der Betriebsorganisation für die Untersuchungsstelle
  • Erfolgreich abgeschlossene Schulung (AU/ SP/ GAP/ GSP)
  • Fachliche Qualifikationen (Meisterpflicht für veranwortliche Personen, Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf
    gemäß Nr. 2.4.2 Anlage VIIIc StVZO, gültige Fahrerlaubnis (SP))

Die Voraussetzungen können je nach Anerkennung (AU/AUK, SP oder GAP/ GSP) variieren.