Der Kraftfahrzeug-Innung Ortenau ist durch den Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. die Zuständigkeit zur Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten nach § 29 i.V.m. den Anlagen VIII und VIIIc Nr. 1 der Straßenverkehrszulassungordnung (StVZO) übertragen worden.
Für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU/AUK), Sicherheitsprüfungen (SP) und Gasanlagenprüfungen (GAP) müssen Sie als Betrieb/ KFZ-Werkstatt gemäß des Anerkennungsverfahrens nach StVZO bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen Kfz-Werkstatt (zusammengefasst):
Antrag auf Anerkennung
Persönliche Zuverlässigkeit von Antragsteller und verantwortlicher Person (Behördliches Führungszeugnis der Belegart OB, Auszug aus dem Fahreignungsregister (original, nur bei SP/ GAP/ GSP)
Kopie der Eintragung in die Handwerksrolle
Versicherungsbestätigung für technische Fahrzeugprüfungen nach StVZO und Haftungsfreistellung (original)
Erfüllung der Anforderungen der Anlage VIIId StVZO, z.B. Ausstattung und bauliche Anforderungen
Dokumentation der Betriebsorganisation für die Untersuchungsstelle