seit 1933
Körperschaft des öffentlichen Rechts
AU-Werkstätten müssen im Rahmen der hoheitlichen Fahrzeugüberwachung in Zukunft die Vorgaben der ISO 17020 beachten. Was das bedeutet und wie sich Betriebe einem akkreditierten System anschließen können.
Was bedeutet das für den Betrieb?
Im Rahmen von hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen müssen Kfz-Werkstätten zukünftig zusätzlich zu den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Vorgaben der ISO 17020 beachten und umsetzen.
Hierzu zählt z. B. auch, dass alle eingesetzten Prüf‐ und Messeinrichtungen
(z. B. Abgasmessgeräte) von einem akkreditierten Kalibrierlabor normenkonform kalibriert sind und dass die verantwortlichen Personen (Inspektoren), die die Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen durchführen, hierbei völlig unabhängig und neutral sind.
Welche Kfz-Werkstätten brauchen ein solches System?
Alle Kfz-Werkstätten und -Unternehmen, die zukünftig hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen selbst durchführen und ihren Kunden anbieten wollen, müssen entweder selbst nach ISO 17020 akkreditiert sein oder sich dem nach ISO 17020 akkreditierten System des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks anschließen.
Wie bekomme ich eine Akkreditierung?
Die selbstständige Akkreditierung jeder einzelnen Kfz-Werkstatt ist mit hohen Kosten verbunden. Daher baut der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) als “Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks” ein System (Qualitätsmanagementsystem – QMS) nach ISO 17020 auf. Diesem System des BIV kann sich jede anerkannte Kfz-Werkstatt anschließen.
Kraftfahrzeug-Innung Ortenau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wasserstraße 17
77652 Offenburg
Kontakt
Telefon: +49 (0) 781 / 74083
Telefax: +49 (0) 781 / 9368202
E-Mail: info@kfzinnung-ortenau.de