Altfahrzeuge müssen vom Letztbesitzer an eine anerkannte Annahmestelle oder einem anerkannten Verwertungsbetrieb abgegeben werden. Die endgültige Stillegung von Altfahrzeugen ist nur mit Vorlage eines Verwertungsnachweises möglich. Dieser kann lediglich durch einen genehmigten und anerkannten Verwertungsbetrieb ausgestellt werden.