Kraftfahrzeug-Innung
Region Ortenau
seit 1933
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Kraftfahrzeug-Innung Ortenau
Wasserstraße 17
77652 Offenburg
Baden-Württemberg
Verkauf von Siegeln/Plaketten, an Betriebe mit entsprechender Anerkennung, in unserem Portal:
https://kfzinnung-ortenau.de/siegelbesstellungen/
Über unsere Website https://kfzinnung-ortenau.de/siegelbesstellungen/ bieten wir Siegel und Plaketten an Betriebe mit entsprechender Anerkennung zum Kauf an.
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 18.08.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 30.07.2025
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Adresse:
Kraftfahrzeug-Innung Ortenau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wasserstraße 17
77652 Offenburg
E-Mail: info@kfzinnung-ortenau.de
Telefon: 0781/74083
Link zur Website: https://kfzinnung-ortenau.de/
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.
Feedback
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit der Website der Kraftfahrzeug-Innung Ortenau. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen:
E-Mail: info@kfzinnung-ortenau.de
Wir bemühen uns, Rückmeldungen innerhalb von 3–5 Werktagen zu beantworten.
Diese Erklärung wurde am 17.08.2025 erstellt.
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